Machen Sie hier Ihren Bankkonto Vergleich und wählen Sie ihren zukünftigen Favoriten

Girokonten kostenlos

Bevor Sie sich für eine Online Hausbank entscheiden, sollten Sie unbedingt mehrere Kreditinstitute vergleichen (Bankkontovergleich: siehe unten). Die Preisgestaltung für Kontoführungsgebühren und einzelne Buchungen sowie Geschäftsvorfälle sind unterschiedlich. Ein kostenloses Bankkonto oder ein Bankkonto ohne Gebühren machen nur in bestimmten Fallen wirklich Sinn. Bei einigen Banken entfällt die zwar die komplette Bearbeitungsgebühr, falls die Geschäftsvorfälle eine bestimmte Summe nicht übersteigen. Möglicherweise wird danach jedoch der einzelne Geschäftsvorgang entsprechend teurer, auch internationale Geschäftvorgänge sind möglicherweise kostenpflichtig. Dabei kommt es auf den "Umfang der Kontonutzung" an, ob sich Kostenvorteile ergeben. Sie sollten nicht alle Bankgeschäfte grundsätzlich mit ihrer Hausbank abwickeln. Bei Kreditaufnahmen oder Geldanlagengeschäften lohnt es sich die Leistungsangebote einiger Kreditinstitute zu vergleichen. Onlinebanken und Briefbanken, mit denen Sie ihre Geschäfte online, telefonisch oder schriftlich abwickeln können, bieten als Anreiz eine Verzinsung ihres Guthabens auch auf bloße Girokonten an (siehe unten unter Habenzins p.a.).

Das Bankkonto

Wenn Sie Empfänger von fortlaufenden Geldern wie Lohn oder Rente sind, benötigen Sie ein Girokonto (einfaches Bankkonto oder Kontokorrentkonto) bei einem Kredit- oder Bankinstitut, damit der Arbeitgeber oder Sozialversicherungsträger die Beträge überweisen kann. Dabei schließen Sie mit ihrer Bank einen Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB ab. Dieser wird nach Bedarf durch besondere Verträge im Bereich Scheckverkehr, Kreditgewährung oder auch Wertpapierverwaltung ergänzt. Neben dem Girokonto, das der Haltung fälliger Sichtguthaben und Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs dient, können für besondere Zwecke auch spezielle Konten eingerichtet werden. Dazu gehören zum Beispiel Tagesgeldkonten, Sparkonten, Depotkonten und Darlehnskonten.

Kontoeröffnungsantrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ein Antrag auf Eröffnung eines Kontos muss schriftlich auf einem vorgefertigtem Formular erfolgen. Mit der Kontoeröffnung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen nach § 305 BGB. Die AGB können Sie sich auf Wunsch aushändigen lassen. Dem Kunden werden regelmäßig Änderungen mitgeteilt und wirksam, wenn diesen nicht innerhalb von sechs Wochen schriftlich widersprochen wird. Dadurch würde der Kunde allerdings die Kündigung der Geschäftsverbindung durch die Bank riskieren. Die AGB verweisen unter anderem auf einzelne Sonderbedingungen für besondere Bankgeschäfte hin. Lassen Sie sich beispielsweise Scheckvordrucke aushändigen, kommt ein Scheckvertrag zu Stande. Dann gelten die Bedingungen für den Scheckverkehr. Bei einer EC - Scheckkarte gelten noch die Sonderbedingungen für den Karten gestützten Zahlungsverkehr. EC-Karten, Kreditkarten und andere Plastikkarten werden heute von Banken übrigens individuell ansprechend bedruckt.

Das Wesen des Bankgeschäfts

Die Grundlage für das Bankgeschäft ist die dauerhaft angelegte Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunden. Dies nennt der Jurist Bankvertrag. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken sind Rechte und Pflichten der Banken und Kunden größtenteils fixiert. Einheitliche AGB werden von den Kreditbanken und Genossenschaftsbanken verwendet. Eine eigene AGB hat die beispielsweise die Sparkasse aufgestellt. Für bestimmte Geschäftsbereiche kommen Sonderbedingungen hinzu. Zum Beispiel für den Überweisungsverkehr, Scheckverkehr, AGB Online – Banking mit PIN und TAN, AGB Homebanking mit HBCI – Verschlüsselung und EC Karten. Dabei werden die Umstände des Einzelfalls, wie zum Beispiel bei einer Kreditgewährung, berücksichtigt. Dort werden dann so genannte Formularverträge geschlossen die dem jeweiligen Einzelfall flexibel angepasst werden. Auch hier handelt es sich rechtlich gesehen um allgemeine Geschäftsbedingungen, die um wirksam zu sein, den AGB – Regelungen entsprechend sein müssen.

---> weitere Informationen zu: Kontoinhaber und Kontoform

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