Das Baudarlehen

Sollte ihr Bausparvertrag bereits zuteilungsreif sein, können Sie bei ihrer Bausparkasse anstatt eines Hypothekendarlehens auch ein Baudarlehen in Anspruch nehmen. Der Vorteil des Bausparens liegt in der niedrigen Verzinsung des Baudarlehens. Nachteile ergeben sich allerdings bei der geringen Verzinsung des eingezahlten Sparkapitals und der bis zur Zuteilung langen Bindung des angesammelten Kapitals. Trotzdem ist das Baudarlehen sehr beliebt, da es als vermögenswirksame Leistung staatlich bezuschusst und auch noch steuerlich begünstigt wird.

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Bauspareinlagen sind allerdings keine Spareinlagen. Die Bausparkassen werden hier tätig, in dem sie aus den entgegen genommenen Einlagen den Bausparern ein Gelddarlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen gewähren (§ 1 BauSpkG). Nach Leistung von Bauspareinlagen erwerben Sie Anspruch auf ein Baudarlehen. In den allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge, kurz ABB, können Sie die Einzelheiten des Bausparvertrages einsehen. Normalerweise wird ein Bausparvertrag über einen Vertreter der Bausparkasse abgeschlossen. Sollte ein Vertrag auf Initiative der Bausparkasse in ihrer Wohnung zustande kommen, können Sie ihre Erklärung innerhalb einer Woche schriftlich widerrufen (vgl. Kap. 3 Nr. 2).
Die Sparleistungen können Sie in Monatsraten, Jahresraten oder auf einmal leisten. Sie entscheiden sich bei Vertragsabschluss für einen bestimmten Tarif im Hinblick auf die Verzinsung und die Höhe der Rückzahlungsraten. Außerdem wird dann schon eine Abschlussgebühr fällig (etwa 1.5 Prozent der Vertragssumme). Erst wenn Sie die vereinbarten Mindestspareinlagen eingezahlt haben (etwa 40 Prozent der Bausparsumme) und die Mindessparzeit von 18 Monaten erreicht ist, erhalten Sie das Darlehen.

Mit der Zuteilung wird die Bausparkasse zur Auszahlung des Baudarlehens verpflichtet. Diese kann erfolgen wenn Sie die von der Bausparkasse jährlich neue festgelegte Zielbewertungszahl erreicht haben. Sollte eine falsche Zuteilungsprognose durch die Bausparkasse gemacht werden, und dem Bausparer dadurch ein Schaden entstehen, weil zum Beispiel ein Zwischenfinanzierungskredit gemacht werden muss, hat die Bausparkasse den Schaden zu ersetzen (BGH NJW 91 S. 664).
Wenn das Baudarlehen ausgezahlt wird, fällt noch eine Darlehensgebühr an. Diese beträgt drei Prozent der Summe. Aus Sicherheitsgründen wird für die Bausparkasse ein Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen (§ 7 BauSpkG). Ein Baudarlehen zahlen Sie in gleichbleibenden Beträgen monatlich zurück. Die Tilgungsleistungen werden aber nachschüssig jedes Quartal berechnet. Die Bausparkasse hat diese zinsbelastende Wirkung gegenüber dem Bausparer deutlich zu machen, ansonsten ist die Tilgungsverrechnungsklausel nicht wirksam (OLG Hamm BB 91 S. 154).
Sollte der Bausparer versterben, kann eine andere Person begünstigt werden. Das kann bis dahin jedoch jederzeit widerrufen werden. Das Bausparguthaben fällt nicht in den Nachlass. Eine Rückzahlung von Bauspareinlagen ist möglich, wenn Sie eine Kündigung des Vertrages erreichen.

Der Zinssatz ist flexibel und jederzeit änderbar. Dies nennt man einen variablen Zinssatz. Vereinbart man einen festen Zinssatz, kann man die Tilgungsquote frei wählen .In der Regel beträgt sie 1 % der Darlehenssumme pro Jahr. Der Unterschied zum zB Tilgungsdarlehen besteht darin, dass die Tilgungsrate konstant bleibt. Durch die dadurch ersparten Zinsen , sinkt die Rate nach und nach. Tilgungsfreie Darlehen tragen nur die Zinsen ab. Die Kapitalsumme selbst bleibt unverändert.

Die komplette Rückzahlung des Darlehens erfolgt erst am Ende de Gesamtlaufzeit. Der Darlehensausgleich erfolgt hier oft durch die Verknüpfung mit einer Kapitallebensversicherung oder eines Investmentfonds. Der Klassiker der Baufinanzierung bleibt der Bausparvertrag. Der Bausparer hat bei der Bausparkasse ein Eigenkapital angespart und erwirbt hier, durch die Sparleistung die Option auf eine Darlehensauszahlung durch die Bausparkasse.
Bausparverträge gelten in der Regel als sicher.

Eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung dient der Darlehenstilgung. Der Darlehensbetrag ist tilgungsfrei. Während der Darlehenslaufzeit werden die Zinsen getilgt ,die Versicherung angespart. Die endgültige Tilgung erfolgt am Ende der Versicherungslaufzeit. Die Summe stammt aus der Auszahlung der Versicherung. Über alle wichtigen Fragen zur Baufinanzierung, oder einem Baufinanzierung Vergleich, kann man sich in den zuständigen Instituten beraten lassen.

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