Mit einem Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge, für die gesamte Kreditsumme und somit die Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen. Erst wenn die Bürgschaftserklärung schriftlich fixiert und vom Bürgen unterschrieben ist, wird der Bürgschaftsvertrag gültig. In dieser Urkunde müssen Hauptschuldner, Gläubiger und Umfang der Bürgschaftsverpflichtung angegeben sein.
Wer eine Bürgschaft eingehen will, sollte auf jeden Fall ganz genau das Bürgschaftsformular lesen und jede einzelne Vertragsbedingung genau studieren. Wichtig ist, keinesfalls eine unbegrenzte Globalbürgschaft einzugehen, sondern sich lediglich auf den eingetragenen Höchstbetrag der Vertragsurkunde zu beschränken.
Die Bank kann dann Zinsen und sonstige Kosten die über den Höchstbetrag hinausgehen, nur dann verlangen, wenn sie drucktechnisch und in der Anordnung optisch besonders hervorgehoben sind. In anderem Fall ist diese Haftungserhöhungsklausel unwirksam. Darüber hinaus kann die Bürgschaft jederzeit dem aktuellen Darlehen angepasst und zeitlich begrenzt werden. Nimmt die Bank den Bürgen nicht in einer festgelegten Zeit in Anspruch, erlischt die Zeitbürgschaft. Die Geschäftsverbindungsklausel sollte dann gestrichen werden, wenn man sich nur für eine ganz bestimmte Kreditforderung verbürgen will. Grundsätzlich sollte eine Bürgschaft nur dann eingegangen werden, wenn der Hauptschuldner absolut zuverlässig ist und als solvent gilt.