SCHUFA Informationen - Datenschutz - Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung

Personenbezogene Daten über natürliche Personen und Wirtschaftsgesellschaften, dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz, nur mit deren Einverständnis gespeichert werden(§ 4 BDSG). Bei einem Kontoeröffnungsantrag oder Kreditantrag, müssen die Banken ihre Kunden im Vertragstext darauf hinweisen, dass die Daten im Rahmen der Geschäftsverbindung gespeichert und verarbeitet werden. Wichtige Daten über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse dürfen nur weitergeleitet werden, wenn der Kunde sein Einverständnis gibt. Wenn Daten zum Beispiel an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) weitergeleitet werden sollen, muss der Kunde auf einem gesonderten Formular durch eine zusätzliche Unterschrift sein Einverständnis geben.
Die Schufa erhält über das Kreditinstitut geschäftliche Daten des Kunden. Unter anderem über unterhaltene Girokonten, Kreditgewährung, Kontoeröffnungen und Konsumentenkredite, sowie negative Merkmale wie Scheck - oder Lastschriftrückgabe beim Girokonto. Am Ende des dritten Kalenderjahres werden solche Negativdaten gelöscht. Gegen eine Gebühr können Sie sich jederzeit bei der örtlichen Schufa über ihre gespeicherten Daten informieren.

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