Der Ratenkredit

Ein Ratenkredit ist die gängigste Form eines Verbraucherkredits. Der Zinssatz ist im Regelfall über die gesamte Laufzeit fest, sodass der Verbraucher eine kalkulierbare Belastung hat. Kreditbetrag und dadurch entstehende Kosten ergeben sich wie folgt:
Kapitalbetrag (Nettodarlehen) und Bearbeitungsgebühren plus Kreditgebühren (Zinsen) ergeben den Bruttokredit (Gesamtrückzahlungsbetrag); durch die Laufzeitmonate wird dieser geteilt; nicht gerade Beträge werden zu der ersten oder letzten Rate dazugerechnet; gemäß der Preisangabenverordnung erfolgt die Angabe des effektiven Jahreszinses.

Sollte die Kreditaufnahme in eine Hochzinsphase fallen, kann bei sinkendem Zins grundsätzlich der Kreditvertrag innerhalb eines halben Jahres gekündigt werden (vgl. Kap. 13 Nr. 5). Das Zinsrisiko wird bei längeren Laufzeiten für die Banken schwer kalkulierbar. Daher bieten die Banken bei Laufzeiten ab vier Jahren Ratenkredite mit variablen Zinssätzen an. Die Kreditkosten lassen sich nicht genau angeben. Das besondere Kündigungsrecht für Festzinskredite entfällt für den Verbraucher, da der Vertragszins von Anfang an variabel ist. Sollte der Kredit der Anschaffung eines hochwertigen Konsumgutes dienen, wird der Bankkredit oft durch den Verkäufer vermittelt, der mit dem Kreditinstitut dauerhaft zusammenarbeitet. In dem Fall bildet der Kaufvertrag mit dem Verkäufer und der Kreditvertrag mit der Bank eine wirtschaftliche Einheit.

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