Die Bezeichnung des effektiven Jahreszinses ist in den meisten Fällen im Bereich der Kreditvergabe zu finden. Neben dem effektiven gibt es auch den nominalen Jahreszins. Man findet die beiden Begriffe ebenfalls im Zusammenhang mit Geldanlage. Der Effektivzinssatz enthält keine Gebühren wie z.B. Teilzahlungszuschläge, Wertermittlungsgebühren, Bereitstellungszinsen oder Kontoführungsgebühren.
Bei eingeholten Angeboten sollte dies gut und objektiv verglichen werden. Für die Berechnung des effektiven Zinssatzes nimmt man die so genannte Uniform - Methode. Man berechnet die Kreditgesamtkosten, den Auszahlungsbetrag oder die Auszahlung der Raten. Dazu gehören immer :
Die Uniform - Methode gilt jedoch lediglich als überschlägige Berechnung. Die genaue Effektivzinsberechnung wird nach der komplizierteren PAngV Methode berechnet. Der Zusammenhang mit Geldanlage ist jedoch nicht außer acht zu lassen. Mit der Berechnung des Effektivzinses lässt sich gerade in diesem Bereich der Ertrag von Aktion, Fonds, Tagesgeld oder Wertpapieren, nachdem alle entstehenden Kosten abgezogen wurde, beschreiben.
Gerade Anleihen oder Fonds werden schließlich mit Nominalzinssätzen belegt, jedoch ist hier nicht klar, ob der Anleger die Erträge auch wirklich erwirtschaftet. Denn durch Ausgabenaufschläge , Depot und / oder Maklergebühren , entstehen zusätzliche Kosten, mit denen vorher niemand gerechnet hat. Vergleiche sind deswegen unabdingbar, weil gerade im Bereich des Tagesgeldes Nominal und Effektivzins stark schwanken können.