Ein Girokonto ist ein Kontokorrent Konto. Meistens erfolgt zum Quartalsende ein verbindlicher Rechnungsabschluss durch Saldo Ziehung. Die rechtlich selbstständige und abtretbare Forderung des Kunden oder der Bank entsteht erst durch den Abschlusssaldo. Bei einem Girokonto werden in der Regel sehr niedrige Zinsen gezahlt, dafür werden aber stattliche Sollzinsen bei Kontoüberziehung innerhalb der Kreditlinie fällig. Es fallen ständige Kosten an mit denen ihr Konto jeweils zum Rechnungsabschluss belastet wird. Zum Beispiel Gebühren für die Kontoführung. Über den aktuellen Stand - Zwischensaldo oder Tagessaldo - unterrichten Sie die Kontoauszüge. Diese muss der Kunde nach den AGB sofort prüfen und eventuelle Fehler der Bank mitteilen. Sollte der Kunde seiner Pflicht nicht nachkommen, muss er seiner Bank den Schaden nach den Grundsätzen der Pflichten aus dem Girovertrag ersetzen.
Beispiel: Kunde P. lässt eine ganze Rechnungsperiode seine Kontoauszüge ungelesen liegen. Später stellt er fest das eine erwartete Gutschrift ausgeblieben ist. Diese wurde von der Bank versehentlich Zugunsten eines anderen Kunden gebucht. Die Bank berichtigt zwar das Konto von Kunde P., kann das Geld aber aufgrund der Verspätung nicht mehr zurück holen, da der unberechtigte Empfänger das Geld bereits ausgegeben hat und zahlungsunfähig ist.
Innerhalb der Rechnungsperiode hätte das Kreditinstitut den Fehler rückgängig machen können, soweit ihnen gegen den Kunden ein Rückzahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zu steht. Ihre Bank würde Sie über eine Storno - und Berichtigungsbuchung sofort informieren, damit Sie umgehend widersprechen könnten.