Falsche Kreditvermittler - Kreditbetrug

Seien sie vorsichtig, und achten Sie auf Vorkosten und Hausbesuche!

In den seltensten Fällen lohnt sich der Dienst eines Kreditvermittlers, denn durch die Kreditvermittlungsprovision verteuert sich der Kredit. In den gesetzlichen Bestimmungen zu Verbraucherdarlehen werden nur die Kreditvermittlungen erwähnt, die durch den Auftrag des Verbrauchers zustande kommen. Der Verbraucher hat deshalb eine Kreditvermittlungsgebühr zu entrichten. Bei Kreditvermittlungen wo der tätige Vermittler aus den Erträgen der Bank honoriert wird, ist das nicht der Fall. In der Regel beträgt eine Kreditvermittlungsgebühr fünf Prozent. Diese müssen Sie nur zahlen wenn ein schriftlicher Kreditvermittlungsvertrag abgeschlossen wurde (§ 655b BGB). Die geschuldete Vergütung muss in einem bestimmten Prozentsatz des Kreditbetrages genannt werden. Die vereinbarte Vergütung zwischen Kreditvermittler und Kreditgeber muss auch angegeben werden, damit der Verbraucher sehen kann in wie weit sich seine Kreditkosten verteuern. Ein Kreditvermittlungsvertrag ist immer nichtig, sollte er diese gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen.
Die Provision ist erst zu zahlen, wenn der Kredit in Folge der Vermittlung tatsächlich von der Bank ausgezahlt worden ist und der Widerruf nicht mehr möglich ist (§ 655c BGB). Der Kreditvermittler darf neben seiner Vergütung nur vereinbaren, dass ihm erforderliche Auslagen zu erstatten sind. Ansonsten darf er keine Nebenentgelte verlangen (§ 655d BGB).

WICHTIG:
Sollte ein Kreditvermittlungsvertrag in der Wohnung eines Kunden zustande kommen, ohne das der Kunde vorher einen Hausbesuch bestellt hat, handelt es sich um ein widerrufbares Haustürgeschäft, und um ein verbotenes Reisewerbegeschäft nach der Gewerbeordnung (§ 56 Abs. 1 Nr. 6). Somit ist der Kreditvermittlungsvertrag und auch der eventuell daraufhin geschlossene Darlehensvertrag nach Ansicht der Gerichte nichtig (§ 134 BGB; OLG Frankfurt NJW-RR S. 246).

Home - Impressum - Finanzen Partnerprogramm