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Kreditsicherheiten

Bei der Aufnahme eines Kredites bei einer relativ hohen Darlehenssumme verlangen die Kreditinstitute bankmäßige Sicherheiten. Bei Vertragsabschluss wird bereits geklärt, ob und vor allem wie der Kredit besichert werden soll.

Im Kreditvertrag muss jedoch eine Klausel erhalten sein, welche regelt, dass die Bank nachträglich, z.B. bei einer Risikoerhöhung, zusätzliche Sicherheiten verlangen darf. Der Kreditkunde behält aber die freie Wahl, welche Sicherheit er wählen möchte. Hier kommen z.B. Bürgschaften, Verpfändungen oder Grundschuldbestellungen in Frage.

Für den Kredit gibt es verschiedene Sicherungsformen. Hier unterscheidet man zwischen Personen und Sachsicherheiten. Bei der Personensicherheit gewährleistet der Kreditnehmer, dass eine andere Person, im Falle von Zahlungsschwierigkeiten, für die Kreditverpflichtung aufkommt. Die wichtigste Personensicherheit ist nach wie vor die Bürgschaft.

Bei der Sachsicherheit dagegen, verpfändet der Kreditnehmer ihm gehörende Sachgüter der Bank. Auch andere Personen können Sachversicherungen für den Kreditnehmer stellen. Die Haftung läuft hier aber nur auf das Sicherungsgut. Wird der Kredit nicht vom Kreditnehmer zurück gezahlt, darf die Bank die Sicherheitsgüter veräussern und den Gewinn daraus vereinnahmen.