Kontokündigung - Kündigung des Kontos

Der Kunde, und auch die Bank, kann jederzeit das einzelne Konto oder die gesamte Geschäftsbeziehung kündigen. Der Kunde kann dies sogar ohne einhalten einer Kündigungsfrist tun. Die Bank muss allerdings eine angemessene Kündigungsfrist einhalten. Natürlich ist es auch möglich eine feste Laufzeit zu vereinbaren. Aber auch dann kann die Geschäftsbeziehung aus wichtigen Gründen vorzeitig gekündigt werden. Die Bank hat ebenfalls ein Recht auf außerordentliche Kündigung, wenn zum Beispiel eine wesentliche Verschlechterung ihrer Vermögensverhältnisse droht. In dem Fall wird die Bank ihnen allerdings eine angemessene Frist einräumen, zum Beispiel für die Rückzahlung von Krediten. Bis dahin gelten die AGB weiter. Im Sterbefall des Kontoinhabers ist dies allein keine Beendigung der Geschäftsbeziehung. ( § 672 BGB ) Die Erben aber könnten die Geschäftsbeziehung natürlich lösen.

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