Sie können ihre Geldschulden auch mit Schecks bezahlen. Der Scheckaussteller ist gegenüber dem Gläubiger zum Einlösen des Schecks verpflichtet. Sie erteilen durch Ausstellung und Übergabe des Schecks ihrer Bank die Anweisung, den Betrag an den entsprechenden Scheckinhaber zu zahlen. Es muss sich ein entsprechendes Guthaben auf ihrem Konto befinden, damit die Bank den ausgestellten Scheck einlöst. Der Scheck ist dann gedeckt. Der Gläubiger hat keinen direkten Zahlungsanspruch auf den Scheck, da der Scheck im Gegensatz zum Wechsel nicht angenommen werden muss. Der Aussteller des Schecks kann diesen auch nachträglich sperren lassen um das Einlösen zu verhindern.
Ein Scheck ist sofort von der Bank zahlbar. Schecks die im Bundesgebiet ausgestellt wurden, müssen der Bank innerhalb von acht Tagen vorgelegt werden. Bei europäischen Schecks beträgt die Frist zwanzig Tage. Eine Verspätung führt zu Verlust der Rückgriffsansprüche, falls die Einlösung des Schecks unterbleibt. Hat der Scheckinhaber bei dem bezogenen Kreditinstitut ein Konto, so wird er den Scheck zur sofortigen Zahlung vorlegen. Ansonsten wird er ihn bei seinem Kreditinstitut einreichen und damit die Zahlung per Scheckinkassos beauftragen. ( § 675 BGB )
Zuerst erhält der Scheckeinreicher eine vorläufige Gutschrift (Eingang vorbehalten ). Sobald der Scheck von dem bezogenen Bankinstitut eingelöst wurde, entfällt der Vorbehalt, indem das Konto des Ausstellers durch die Schecksumme rechtsverbindlich belastet wird. Sie können davon ausgehen, dass dies erst zwei Werktage nach der Belastungsbuchung der Fall ist. Das bezogene Institut kann bis dahin die Buchung jederzeit stornieren. Wenn Sie einen von ihnen ausgestellten Scheck sperren lassen, muss ihre Bank den Widerruf sofort beachten, falls Sie diesen am selben Tag einreichen, an dem auch der Scheck vorgelegt wird. Ansonsten macht sich die Bank aufgrund einer Pflichtverletzung aus dem Scheckvertrag schadensersatzpflichtig.
Bei wichtigen Transaktionen mit hohen Geldbeträgen sollte sich der Zahlungspflichtige einen bestätigten LZB - Scheck bei seiner Bank holen, da die Einlösung durch die betroffene Stelle der Landeszentralbank im Bundesbankgesetz garantiert wird. ( § 23 BbankG ). Bei normalen Schecks kann sich der Gläubiger ebenfalls Zahlungssicherheit, durch eine Scheckeinlösungszusage des bezogenen Institutes verschaffen. Die Bank muss ihnen den Einlösungswillen ohne Einschränkungen formulieren. Zum Beispiel:
Hiermit garantieren wir ihnen die Einlösung des Verrechnungsschecks Nr..........
mit dem Betrag..........
Unterschrift
Sollte ein Scheck wegen Widerruf oder mangelnder Deckung nicht eingelöst werden, muss dessen Besitzer, den Aussteller und vorherigen Inhaber des Schecks innerhalb von vier Werktagen darüber in Kenntnis setzen. Ansonsten macht er sich maximal der Höhe des Scheckbetrages ersatzpflichtig. Die Benachrichtigung darüber erledigt die Bank für Sie, sonst stehen ihnen Rückgriffsansprüche gegen den Scheck Aussteller zu. Dazu muss der Scheck aber rechtzeitig vorgelegt worden sein, und die bezogene Bank hat schriftlich bestätigt, dass der rechtzeitig eingereichte Scheck nicht bezahlt wurde.
Lesen Sie unter dem Girokontenvergleich weiter...
Jeder Bankkunde trifft mit der Scheckausstellung eine Verfügung über sein Konto. Mit diesem Wertpapier ist die Bank angewiesen, den Scheckbetrag an den Vorleger des Schecks oder den Inhaber bar aus zu zahlen ( Barscheck ) oder gut zu schreiben ( Verechnungsscheck ). Durch das Einlösen erhält die Bank einen Aufwendungsersatzanspruch, der durch die Belastungsbuchung sofort realisiert wird ( § 670 BGB ). Ein Scheck muss bestimmte formelle Bestandteile enthalten, diese sind in den Scheckformularen bereits eingearbeitet.
Beim Ausfüllen des Schecks ist darauf zu achten, dass die Wiedergabe des Betrags in Buchstaben und Ziffern übereinstimmt. Im Zweifelsfall ist der Betrag in Buchstaben gültig. Man sollte auch keine Freiräume im Betrag lassen, das könnte Fälschungen erleichtern. Sollten Sie eine Verfälschung beweisen können, müssen Sie nicht haften. Sollten Sie einen Blankoscheck unterschrieben haben, ist dieser erst mit den nachträglichen Eingaben formgültig, und Sie sind ohne Rücksicht auf anderweitige Absprachen verpflichten den nachträglich eingetragenen Betrag zu zahlen. Orderschecks und Inhaberschecks sind üblich und unterscheiden sich bereits in der Gestaltung des Vordrucks. Normale Scheckformulare haben zwar eine Rubrik für Angaben des Schecknehmers, enthalten jedoch die Überbringer Klausel.
Überbringer Schecks gelten als Inhaberschecks. So kann jeder Inhaber die Scheckansprüche geltend machen. Nach den Scheckbedingungen ist es verboten die Überbringer Klausel zu streichen. Ein Order-Scheck wird nur auf Anfrage von der Bank ausgehändigt. Diese werden durch Unterschrift auf der Rückseite, das Indossament, übertragen und werden somit nur an dadurch legitimierte Inhaber bezahlt. Schecks die von Minderjährigen ausgestellt werden, sind nur gültig, wenn neben dem gesetzlichen Vertreter, zum Beispiel Eltern, auch das Vormundschaftsgericht die Genehmigung gibt ( § 1822 Nr. 9 BGB ).
Werden ihnen normale Scheckvordrucke gestohlen oder Sie haben diese verloren, müssen Sie nach den Bedingungen des Scheckverkehrs die Nachteile tragen, sollte dadurch ein Schaden entstanden sein. Dies bezieht sich aber nicht auf die Prüfungspflicht aus dem Scheckvertrag. Denn die Banken haben sich immer davon zu überzeugen, dass die Gesamtheit des Schecks den Eindruck der Echtheit erweckt. Ihnen steht ein entsprechender Aufwendungsersatz Anspruch zu, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Die Unterschrift wird besonders geprüft, und darf keine ins Auge springende Abweichung zur hinterlegten echten Unterschrift des Kunden haben. Den Vorwurf zur groben Fahrlässigkeit würde außerdem begründen:
-Es handelt sich um einen ungewöhnlich hohen Betrag.
- Der Scheck wird zugunsten einer anderen Person eingelöst. Und zwar nicht die, die auf dem Scheckformular genannt ist.
- Der Scheck wird auf ein Sparkonto eingelöst und nicht auf ein Girokonto
Sollten Sie bei der Prüfung ihrer Kontoauszüge feststellen, dass ihr Konto durch gefälschte Schecks belastet wurde, fordern Sie auf jeden Fall die Vorlage der betreffenden Scheckformulare an. Damit Sie feststellen können ob die Bank ihre Prüfungspflicht erfüllt hat. Auch bei geschickten Fälschungen, wenn es sich dabei um gefälschte Scheckvordrucke handelt, sollte Sie die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Denn auch wenn die Bank nicht nachgibt, wäre ein Rechtsstreit nicht ohne Aussicht auf Erfolg. Melden Sie umgehend ihrer Bank wenn ihnen Schecks gestohlen wurden, damit diese umgehend alle Vorkehrungen treffen kann, um das Einlösen der Schecks zu verhindern. Da die gefälschte Unterschrift Sie nicht verpflichtet, auf Scheckrechtliche Ansprüche des gutgläubigen Scheckinhabers zu reagieren.
Falls ihnen als Gläubiger ein vom Schuldner ausgestellter Scheck gestohlen wird, können Sie keine Zahlung vom Schuldner verlangen. Bei einem eingelösten Scheck zugunsten einer nicht berechtigten Person, erhalten Sie von dem betreffenden Institut nur Schadensersatz, wenn grob fahrlässig durch die Bank gehandelt wurde, und kein Eigentum an dem Scheck erworben wurde.