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Anwalt für Strafrecht in Berlin - Anwalt Marx:

Anwalt für Strafrecht in Berlin - Anwalt Marx: Im Strafverfahren steht man einem Ermittlungsapparat gegenüber. Dabei handelt es sich um Polizei, Staatsanwalt und Gericht. Den Anfang bildet meistens ein sogenannter Anfangsverdacht, der den vermeintlich Beschuldigten in arge Bedrängnis bringt. Vorladung zur Polizei oder ein Anhörungsbogen sind die Standardmaßnahmen, die bei einem solchen Anfangsverdacht ergriffen werden. Hier setzt die Verteidigung des Beschuldigten an. Schon frühzeitig, im sogenannten Ermittlungsverfahren, ergreift ein Anwalt für Strafrecht die nötigen Maßnahmen, um dass Verfahren im Interesse des Mandanten abzuschließen. Dabei hat der Strafverteidiger mehrere Möglichkeiten im Fokus, sei es eine komplette Einstellung des Verfahrens, sei es eine Einstellung gegen Auflagen, oder gar ein vermeintlich günstigeres Strafbefehlsverfahren.